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4 O 5/21•Landgericht Aachen, 2021-08-27, 4 O 5/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-27
Aktenzeichen: 4 O 5/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0827.4O5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an den Kläger EUR 12.446,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %. Die Kosten der Streithelfer zu 1 und 2 tragen der Kläger zu 10 % und die Streithelfer ihre jeweiligen Kosten zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. dessen Streithelfer vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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