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1 O 49/21•Landgericht Aachen, 2021-07-01, 1 O 49/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 1 O 49/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0701.1O49.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Hinterbliebenengeld in Höhe von 4.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten 20 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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