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7 O 219/16•Landgericht Aachen, 2020-07-10, 7 O 219/16
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 7 O 219/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0710.7O219.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 86.446,82 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2020.
Von den Kosten des Rechtsstreits und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1) 63 %, die Beklagte zu 2) 26 % und die Klägerin 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 2) zu 70 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages.
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