Landgericht Aachen, 2018-02-23, 42 O 118/17

42 O 118/17Tribunal cantonal23 févr. 2018

Texte intégral

Landgericht Aachen — 42 O 118/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-23

Aktenzeichen: 42 O 118/17

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2018:0223.42O118.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: UWG § 3, § 5 a

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben mit einem Testergebnis zu werben, ohne einen Hinweis darauf zu geben, wo der angesprochene Verbraucher Informationen zu den Kriterien, die zu dem Testergebnis geführt haben, finden kann, oder dem Verbraucher diese Kriterien in der Werbung mitzuteilen:

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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