10 O 247/16•Landgericht Aachen, 2016-11-15, 10 O 247/16
Texte intégral
Landgericht Aachen — 10 O 247/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-15
Aktenzeichen: 10 O 247/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:1115.10O247.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: BGB a.F. § 495, § 355; BGB § 242
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 4.169,26 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. hieraus seit dem 28.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger weitere 1.987,35 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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