5 S 269/03•Landgericht Aachen, 2004-06-11, 5 S 269/03
Texte intégral
Landgericht Aachen — 5 S 269/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-11
Aktenzeichen: 5 S 269/03
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2004:0611.5S269.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilikammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.10.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 82 C 208/03 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Beklagten gegen den Kläger auf Zahlung von Betriebskosten für das Jahr 2003 in Höhe von 1.284,23 EUR aufgrund Aufrechnung des Klägers gegenüber der Beklagten mit dem Betriebskostenerstattungsanspruch des Klägers für das Jahr 2001 erloschen ist.
Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Beklagte 64%, der Kläger 36%.
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