11 O 211/99•Landgericht Aachen, 2002-04-09, 11 O 211/99
Texte intégral
Landgericht Aachen — 11 O 211/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-09
Aktenzeichen: 11 O 211/99
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0409.11O211.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin € 250.000,- nebst 4 % Zinsen ab dem 11.6.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen materiellen Schaden zu ersetzen, der ihr durch das behandlungsfehlerhafte Verhalten der verantwortlichen Ärzte der Beklagten während der Schwangerschaftsbetreuung ihrer Mutter und bei ihrer Geburt entstanden ist und noch entstehen wird, soweit Ersatzansprüche nicht auf Sozialleistungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Beklagte zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat der Nebenintervenient zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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