1 O 268/00•Landgericht Aachen, 2002-01-08, 1 O 268/00
Texte intégral
Landgericht Aachen — 1 O 268/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-08
Aktenzeichen: 1 O 268/00
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2002:0108.1O268.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, 1.400 von der Klägerin fertiggestellte
Steuerplatinen für Dampfreinigungsgeräte abzunehmen.
Sie wird weiter verurteilt, an die Klägerin 67.589,21 Euro (= 132.193,- DM) nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 17.03.2000 Zug um Zug gegen Auslieferung von 1.400 Steuerplatinen für Dampfreinigungsgeräte zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin 1/6 und der Beklagten 5/6 auferlegt.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 82.000,- Euro (= 160.378,06 DM) und für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Der Klägerin wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unwiderruflichen Bürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Bank oder Sparkasse zu erbringen.
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