Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-17, 6 SLa 122/25

6 SLa 122/25Tribunal du travail17 juil. 2025

Regest

Inhaltsangabe: Zum Höhergruppierungsbegehren einer Restauratorin in die Entgeltgruppe 13 TVöD, die zwar keine wissenschaftliche Hochschulbildung hat, die aber eine "sonstige Beschäftigte" im Sinne der Tarifnorm ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 6 SLa 122/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-17

Aktenzeichen: 6 SLa 122/25

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0717.6SLA122.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 611 a BGB; § 12 TVöD

Leitsätze

Inhaltsangabe:

Zum Höhergruppierungsbegehren einer Restauratorin in die Entgeltgruppe 13 TVöD, die zwar keine wissenschaftliche Hochschulbildung hat, die aber eine "sonstige Beschäftigte" im Sinne der Tarifnorm ist.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.09.2024 - 4 Ca 122/25 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2017 nach der Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA) zu vergüten und die sich insoweit ergebenden monatlichen Differenzbeträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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