Landesarbeitsgericht Köln, 2025-04-10, 3 SLa 629/24

3 SLa 629/24Tribunal du travail10 avr. 2025

Regest

Der auf Grund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch dann durch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 3 SLa 629/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-10

Aktenzeichen: 3 SLa 629/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0410.3SLA629.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 611a Abs. 2 BGB

Leitsätze

Der auf Grund eines Guthabens in einem Langzeitkonto bestehende Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers wird auch dann durch seine Freistellung erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nachträglich im Freistellungzeitraum arbeitsunfähig erkrankt

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.07.2024 – 2 Ca 2632/24 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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