Landesarbeitsgericht Köln, 2025-03-05, 5 Sa 664/23

5 Sa 664/23Tribunal du travail5 mars 2025

Regest

Inhaltsangabe: Eine pauschale Regelung in einer Betriebsvereinbarung in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in welchem Umfang für Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst anfallen, verstößt nicht gegen § 77 Abs. 3 BetrVG.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 5 Sa 664/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-05

Aktenzeichen: 5 Sa 664/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0305.5SA664.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 77 Abs. 3 BetrVG

Leitsätze

Inhaltsangabe:

Eine pauschale Regelung in einer Betriebsvereinbarung in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in welchem Umfang für Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst anfallen, verstößt nicht gegen § 77 Abs. 3 BetrVG.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2022 – 14 Ca 1894/22 – unter gleichzeitiger Abweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert.

Die Anträge zu 1 (Zahlungsantrag) und zu 2 (Auskunft Gefährdungsbeurteilung) werden abgewiesen.

  1. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  2. Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.