Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-26, 5 SLa 286/24

5 SLa 286/24Tribunal du travail26 févr. 2025

Regest

Zur Wirksamkeit einer Versorgungsordnung, die die Zahlung einer Hinterbliebenenrente davon abhängig macht, dass die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Ehegatten geschlossen wurde und nicht wenigstens 5 Jahre bestanden hat.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 5 SLa 286/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-26

Aktenzeichen: 5 SLa 286/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0226.5SLA286.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 10 AGG

Leitsätze

Zur Wirksamkeit einer Versorgungsordnung, die die Zahlung einer Hinterbliebenenrente davon abhängig macht, dass die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Ehegatten geschlossen wurde und nicht wenigstens 5 Jahre bestanden hat.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.05.2024 – 16 Ca 171/24 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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