Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-04, 8 SLa 418/24

8 SLa 418/24Tribunal du travail4 févr. 2025

Regest

Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 418/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-04

Aktenzeichen: 8 SLa 418/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0204.8SLA418.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 611 a BGB

Leitsätze

Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.

Tenor

  1. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2024 – 12 Ca 6893/23 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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