Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-04, 8 SLa 279/24

8 SLa 279/24Tribunal du travail4 févr. 2025

Regest

Leitsatz: Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt. Parallelentscheidung zu 8 SLa 418/24

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 279/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-04

Aktenzeichen: 8 SLa 279/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0204.8SLA279.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 611 a BGB

Leitsätze

Leitsatz:

Ersetzt eine in einer Betriebsvereinbarung geregelte Ausgleichzahlung einen zuvor geleisteten Prämienlohn handelt es sich bei dieser um Arbeitsentgelt für erbrachte Arbeitsleistung, das im Falle einer Streikteilnahme anteilig entfällt.

Parallelentscheidung zu 8 SLa 418/24

Tenor

  1. Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.05.2024 – 12 Ca 6894/23 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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