Landesarbeitsgericht Köln, 2024-10-10, 8 SLa 13/24

8 SLa 13/24Tribunal du travail10 oct. 2024

Regest

1. Soll ein Vortrag mittels Indizien bewiesen werden, hat das Gericht zu prüfen, ob es die vorgetragenen Hilfstatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen. Dabei ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst. 2. Ist die Sachverhaltsvariante des Klägers von Widersprüchlichkeiten und Zufällen geprägt, ist diese nicht geeignet, die Überzeugung des Gerichts im Einzelfall zu erschüttern. Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 13/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-10

Aktenzeichen: 8 SLa 13/24

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:1010.8SLA13.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB

Leitsätze

  1. Soll ein Vortrag mittels Indizien bewiesen werden, hat das Gericht zu prüfen, ob es die vorgetragenen Hilfstatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen. Dabei ist das Gericht grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft es den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimisst.

  2. Ist die Sachverhaltsvariante des Klägers von Widersprüchlichkeiten und Zufällen geprägt, ist diese nicht geeignet, die Überzeugung des Gerichts im Einzelfall zu erschüttern.

Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fundunterschlagung aufgrund von Indizien

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2023 - 1 Ca 3627/23 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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