Landesarbeitsgericht Köln, 2024-07-18, 6 Sa 552/23

6 Sa 552/23Tribunal du travail18 juil. 2024

Regest

Wenn Beträge, die vereinbarungsgemäß im laufenden Arbeitsverhältnis im Wege der Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, währen des Krankengeldbezuges nicht einbehalten bzw. umgewandelt werden können, dann kommt in den Grenzen des § 394 BGB eine Aufrechnung in Betracht.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 552/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-18

Aktenzeichen: 6 Sa 552/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0718.6SA552.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 394 BGB; § 850c ZPO; § 307 BGB

Leitsätze

Wenn Beträge, die vereinbarungsgemäß im laufenden Arbeitsverhältnis im Wege der Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, währen des Krankengeldbezuges nicht einbehalten bzw. umgewandelt werden können, dann kommt in den Grenzen des § 394 BGB eine Aufrechnung in Betracht.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 31.08.2023 – 8 Ca 2199/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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