Landesarbeitsgericht Köln, 2024-06-20, 6 Sa 605/23

6 Sa 605/23Tribunal du travail20 juin 2024

Regest

Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 605/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-20

Aktenzeichen: 6 Sa 605/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0620.6SA605.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 616 BGB; § 275 BGB, § 326 BGB; § 616 BGB

Leitsätze

Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.09.2023 – 4 Ca 553/23 – wird zurückgewiesen.

  2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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