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6 Sa 605/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-06-20, 6 Sa 605/23
6 Sa 605/23Tribunal du travail20 juin 2024
Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 6 Sa 605/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0620.6SA605.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 616 BGB; § 275 BGB, § 326 BGB; § 616 BGB
Für die Schlüssigkeit einer Klage eines Arbeitnehmers, der für den Zeitraum einer Untersuchungshaft Entgelt aus § 616 BGB fordert, ist die pauschale Darlegung „unschuldig“ in Untersuchungshaft gesessen zu haben nicht ausreichend.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.09.2023 – 4 Ca 553/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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