projets
6 Sa 275/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-05-29, 6 Sa 275/23
6 Sa 275/23Tribunal du travail29 mai 2024
1. Die Tatsache der bloßen Gleichzeitigkeit von einer nachteiligen Behandlung einerseits und die Tatsache andererseits, dass der betroffene Mensch Träger eines nach § 1 AGG verpönten Merkmals ist, reicht nicht aus, um ein Indiz im Sinne des § 22 AGG anzunehmen. 2. Die Tatsache, dass bei einer nachteiligen Behandlung die entscheidungstragenden Menschen das gleiche nach § 1 AGG verpönte Merkmal wie die nachteilig behandelte Person tragen, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, stellt allein ebenfalls kein Indiz im Sinne des § 22 AGG dar. 3. Werden von einer nachteilig behandelten Person mehrere Tatsachen vorgetragen, die jede für sich als Indiz im Sinne des § 22 AGG ungeeignet sind, so kann aus der bloßen Anhäufung von ungeeigneten Tatsachen keine als Indiz geeignete Tatsache werden.
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 6 Sa 275/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0529.6SA275.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 280 BGB; § 823 BGB, § 826 BGB; § 1 AGG; § 7 AGG; § 15 AGG; §22 AGG
Die Tatsache der bloßen Gleichzeitigkeit von einer nachteiligen Behandlung einerseits und die Tatsache andererseits, dass der betroffene Mensch Träger eines nach § 1 AGG verpönten Merkmals ist, reicht nicht aus, um ein Indiz im Sinne des § 22 AGG anzunehmen.
Die Tatsache, dass bei einer nachteiligen Behandlung die entscheidungstragenden Menschen das gleiche nach § 1 AGG verpönte Merkmal wie die nachteilig behandelte Person tragen, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, stellt allein ebenfalls kein Indiz im Sinne des § 22 AGG dar.
Werden von einer nachteilig behandelten Person mehrere Tatsachen vorgetragen, die jede für sich als Indiz im Sinne des § 22 AGG ungeeignet sind, so kann aus der bloßen Anhäufung von ungeeigneten Tatsachen keine als Indiz geeignete Tatsache werden.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 29.03.2023 - 3 Ca 1482/22 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.