Landesarbeitsgericht Köln, 2023-11-03, 8 Ta 116/23

8 Ta 116/23Tribunal du travail3 nov. 2023

Regest

Einwendungen, die gegen eine Vergütungsfestsetzung, erhoben werden und ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, müssen erkennen lassen, dass sie aus konkreten, tatsächlichen Umständen hergeleitet werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 8 Ta 116/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 8 Ta 116/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:1103.8TA116.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 11 RVG

Leitsätze

Einwendungen, die gegen eine Vergütungsfestsetzung, erhoben werden und ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, müssen erkennen lassen, dass sie aus konkreten, tatsächlichen Umständen hergeleitet werden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.06.2023 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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