projets
11 Sa 777/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-04-26, 11 Sa 777/22
11 Sa 777/22Tribunal du travail26 avr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 11 Sa 777/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0426.11SA777.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 1 TVG
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.10.2022, Aktenzeichen 2 Ca 4083/22, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.08.2020 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.09.2020 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.10.2020 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.11.2020 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.12.2020 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 29.01.2021 sowie
weiteren EUR 211,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 26.02.2020
gutzuschreiben.
EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.08.2020 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.09.2020 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.10.2020 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.11.2020 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.12.2020 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 29.01.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 26.02.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.03.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.04.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 28.05.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 30.06.2021 sowie
weiteren EUR 592,00 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Investitionszeitpunkt 31.07.2021
gutzuschreiben.
Die Beklagte wird verurteilt, für die Klagepartei in die Versorgungskasse K e.V. unter der Personalnummer VKK-Beiträge in Höhe von insgesamt EUR 3.672,37 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zum Stichtag 31.01.2022 einzubezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.