Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-24, 4 SaGa 16/22

4 SaGa 16/22Tribunal du travail24 janv. 2023

Regest

Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann an sich geeignet sein, den Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 4 SaGa 16/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-24

Aktenzeichen: 4 SaGa 16/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0124.4SAGA16.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann an sich geeignet sein, den Ausspruch einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen.

Tenor

  1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2022 – 16 Ga 60/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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