Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-10, 4 Sa 680/22

4 Sa 680/22Tribunal du travail10 janv. 2023

Regest

Der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Vereinbarung auf Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Partei nur durch konkreten Sachvortrag gerecht werden, aus dem sich die rechtliche Bewertung ableiten lässt, dass tatsächlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen. Die bloße Behauptung, man habe sich geeinigt, stellt eine Rechtsansicht dar, die dem Beweis nicht zugänglich ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 680/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-10

Aktenzeichen: 4 Sa 680/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0110.4SA680.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 3,4 EFZG

Leitsätze

Der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Vereinbarung auf Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Partei nur durch konkreten Sachvortrag gerecht werden, aus dem sich die rechtliche Bewertung ableiten lässt, dass tatsächlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen. Die bloße Behauptung, man habe sich geeinigt, stellt eine Rechtsansicht dar, die dem Beweis nicht zugänglich ist.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Aachen vom 21.04.2022 – 4 Ca 2012/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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