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8 Sa 485/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-12-15, 8 Sa 485/22
8 Sa 485/22Tribunal du travail15 déc. 2022
1. Mängel bei der innerverbandlichen Willensbildung führen ebensowenig zur Unwirksamkeit des Vereinbarten wie der Umstand, dass ein innergewerkschaftlicher Kontroll- und Beschwerdeausschuss vor Abschluss des Tarifvertrags eine Beschwerde über die Art und Weise der Verhandlungsführung nicht beschieden hat 2. Zur Wirksamkeit einer tarifvertraglich geregelten Kappung bzw. Aufstockung von Zuschlägen
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 8 Sa 485/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1215.8SA485.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG
Mängel bei der innerverbandlichen Willensbildung führen ebensowenig zur Unwirksamkeit des Vereinbarten wie der Umstand, dass ein innergewerkschaftlicher Kontroll- und Beschwerdeausschuss vor Abschluss des Tarifvertrags eine Beschwerde über die Art und Weise der Verhandlungsführung nicht beschieden hat
Zur Wirksamkeit einer tarifvertraglich geregelten Kappung bzw. Aufstockung von Zuschlägen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.10.2022 – 7 Ca 546/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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