Landesarbeitsgericht Köln, 2022-12-01, 6 Sa 583/22

6 Sa 583/22Tribunal du travail1 déc. 2022

Regest

Ist der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert, so genügt der Arbeitnehmer seiner Obliegenheit zu wahrheitsgemäßem und vollständigem Vortrag aus § 138 Abs. 1 ZPO nicht bereits durch die bloße Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht. Zur Vollständigkeit im Sinne der Vorschrift gehört, dass der Arbeitnehmer zumindest laienhaft die Beschwerden beschreibt, die ihn von der Erbringung seiner Arbeitsleistung abgehalten haben. Die Wiedergabe der Definitionen aus den ICD-10 Codes (z.B. „Somnolenz“ oder „Neuralgie und/oder Neuritis an einer nicht näher bezeichneten Lokalisation“) ist nicht ausreichend.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 583/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-01

Aktenzeichen: 6 Sa 583/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1201.6SA583.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Ist der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert, so genügt der Arbeitnehmer seiner Obliegenheit zu wahrheitsgemäßem und vollständigem Vortrag aus § 138 Abs. 1 ZPO nicht bereits durch die bloße Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht. Zur Vollständigkeit im Sinne der Vorschrift gehört, dass der Arbeitnehmer zumindest laienhaft die Beschwerden beschreibt, die ihn von der Erbringung seiner Arbeitsleistung abgehalten haben. Die Wiedergabe der Definitionen aus den ICD-10 Codes (z.B. „Somnolenz“ oder „Neuralgie und/oder Neuritis an einer nicht näher bezeichneten Lokalisation“) ist nicht ausreichend.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.06.2022 – 12 Ca 460/22 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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