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6 Sa 386/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-13, 6 Sa 386/21
6 Sa 386/21Tribunal du travail13 janv. 2022
Eine bloße Stillosigkeit oder eine bloße Verletzung des guten Geschmacks sind nicht geeignet, das rechtsethische Minimum im Sinne des § 242 BGB zu unterschreiten.
Entscheidungsdatum: 2022-01-13
Aktenzeichen: 6 Sa 386/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0113.6SA386.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 14 TzBfG; § 66 LPVG NW; § 72 LPVG NW; § 242 BGB
Eine bloße Stillosigkeit oder eine bloße Verletzung des guten Geschmacks sind nicht geeignet, das rechtsethische Minimum im Sinne des § 242 BGB zu unterschreiten.
festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 30.09.2020 hinaus unbefristet fortbesteht.
Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt dem arbeitsgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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