Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-10, 7 Sa 818/18

7 Sa 818/18Tribunal du travail10 sept. 2020

Regest

Der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung entfällt aufgrund entsprechender Regelungen der Betriebsparteien nicht dadurch, dass ein Arbeitnehmer ein angemessenes Angebot auf Weiterbeschäftigung im Konzern ablehnt, wenn der Arbeitgeber die von ihm in der Betriebsvereinbarung selbst mitbestimmten Form- und Fristvorgaben für das Weiterbeschäftigungsangebot nicht einhält, insbesondere wenn das Weiterbeschäftigungsangebot nicht in Form eines dreiseitigen Vertrages unterbreitet wird.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 7 Sa 818/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-10

Aktenzeichen: 7 Sa 818/18

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0910.7SA818.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 77 Abs. 4 Satz 1, 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG; § 242 BGB

Leitsätze

Der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung entfällt aufgrund entsprechender Regelungen der Betriebsparteien nicht dadurch, dass ein Arbeitnehmer ein angemessenes Angebot auf Weiterbeschäftigung im Konzern ablehnt, wenn der Arbeitgeber die von ihm in der Betriebsvereinbarung selbst mitbestimmten Form- und Fristvorgaben für das Weiterbeschäftigungsangebot nicht einhält, insbesondere wenn das Weiterbeschäftigungsangebot nicht in Form eines dreiseitigen Vertrages unterbreitet wird.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 31.10.2018 (3 Ca 579/18) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.