Landesarbeitsgericht Köln, 2020-08-19, 11 Sa 486/19

11 Sa 486/19Tribunal du travail19 août 2020

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 486/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-19

Aktenzeichen: 11 Sa 486/19

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0819.11SA486.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 4 EFZG, § 295 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.07.2019 – 5 Ca 587/19 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.052,24 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 17.283,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.055,76 € ab dem 05.12.2018 bis zum 31.12.2018 und aus 17.283,68 € seit dem 01.01.2019 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 133,72 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 05.12.2018 zu zahlen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.056,58 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.327,92 € ab dem 01.02.2019 bis 28.02.2019 und aus 1.056,58 € ab dem 01.03.2019 zu zahlen.

  5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Beklagten zu 79 % und dem Kläger zu 21 % auferlegt, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %.

  7. Die Revision wird nicht zugelassen.

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