Landesarbeitsgericht Köln, 2020-03-26, 7 Ta 135/19

7 Ta 135/19Tribunal du travail26 mars 2020

Regest

1. Einzelfalls einer erfolgreichen Beweisführung nach § 418 II ZPO für die Unrichtigkeit des Inhalts einer Postzustellungsurkunde. 2. Zur Auslegung eines von einer Naturpartei gestellten Antrags auf "Einsetzung in den vorigen Stand".

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Köln — 7 Ta 135/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-26

Aktenzeichen: 7 Ta 135/19

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0326.7TA135.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 182, 233, 418 ZPO

Leitsätze

  1. Einzelfalls einer erfolgreichen Beweisführung nach § 418 II ZPO für die Unrichtigkeit des Inhalts einer Postzustellungsurkunde.

  2. Zur Auslegung eines von einer Naturpartei gestellten Antrags auf "Einsetzung in den vorigen Stand".

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.06.2019 nebst Nichtabhilfebeschluss vom 02.07.2019 abgeändert:

Dem Beklagten wird die von ihm beantragte „Einsetzung in den vorigen Stand“ insofern gewährt, als festgestellt wird, dass das Versäumnisurteil vom 24.07.2018 in Sachen 5 Ca 351/18 bisher noch nicht rechtskräftig werden konnte, da es noch nicht wirksam zugestellt worden ist.

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