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6 SLa 1041/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2025-06-10, 6 SLa 1041/24
6 SLa 1041/24Tribunal du travail10 juin 2025
1. Eine Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L stellt kein Entgelt im Sinne des 4 Abs. 2 TV Inflationsausgleich vom 09.12.2023 (TdL/ver.di) dar. 2. Der TV Inflationsausgleich enthält mit Blick auf die Situation langzeiterkrankter Arbeitnehmer, welche keinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss (nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 und 3 TV-L) mehr haben, keine gerichtlich zu korrigierenden Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Als zulässiges Differenzierungskriterium haben die Tarifvertragsparteien eine (durch Stichtagsregelung pauschalierte) sachliche/zeitliche Nähe zu der Gegenleistung des Arbeitnehmers gewählt.
Entscheidungsdatum: 2025-06-10
Aktenzeichen: 6 SLa 1041/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0610.6SLA1041.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: TV Inflationsausgleich (TdL/ver.di), Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG
Als zulässiges Differenzierungskriterium haben die Tarifvertragsparteien eine (durch Stichtagsregelung pauschalierte) sachliche/zeitliche Nähe zu der Gegenleistung des Arbeitnehmers gewählt.
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