Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-01-25, 9 Sa 738/22

9 Sa 738/22Tribunal du travail25 janv. 2023

Regest

Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Dies gilt nicht allein für familienrechtliche Ansprüche, sondern für Ansprüche jedweder Art, so auch aus einem zwischen den Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnis.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 738/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-25

Aktenzeichen: 9 Sa 738/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0125.9SA738.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: §§ 611 Abs. 1, 2. Hs., 611a Abs. 2, 207 Abs. 1 S. 1, 209 BGB

Leitsätze

Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Dies gilt nicht allein für familienrechtliche Ansprüche, sondern für Ansprüche jedweder Art, so auch aus einem zwischen den Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnis.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 21. Juni 2022 – 4 Ca 1476/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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