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14 Sa 1350/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-05-03, 14 Sa 1350/21
14 Sa 1350/21Tribunal du travail3 mai 2022
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, in welchem er diesem bescheinigt, „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist immer einwandfrei“; verhält er sich widersprüchlich, wenn er ihm am Folgetag wegen eines angeblichen groben Fehlverhaltens am Tag der Zeugniserteilung vor dessen Erstellung fristlos, hilfsweise ordentlich kündigt.
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 14 Sa 1350/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0503.14SA1350.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 242 BGB, § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG
Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, in welchem er diesem bescheinigt, „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist immer einwandfrei“ ; verhält er sich widersprüchlich, wenn er ihm am Folgetag wegen eines angeblichen groben Fehlverhaltens am Tag der Zeugniserteilung vor dessen Erstellung fristlos, hilfsweise ordentlich kündigt.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 30. September 2021 (3 Ca 210/21) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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