Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-09-03, 16 Sa 152/21

16 Sa 152/21Tribunal du travail3 sept. 2021

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 152/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-03

Aktenzeichen: 16 Sa 152/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0903.16SA152.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

I. Dem Beklagten wird wegen Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 – 10 Ca 1380/20 – Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt.

II. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.12.2020 – 10 Ca 1380/20 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Klägerin und der Insolvenzschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung des Beklagten vom 27.03.2020 noch durch die Kündigung des Beklagten vom 29.06.2020 aufgelöst worden ist.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 6/7 der Beklagte und zu 1/7 die Klägerin.

III. Die Revision wird zugelassen.

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