Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-07-30, 18 Sa 1936/19

18 Sa 1936/19Tribunal du travail30 juil. 2020

Regest

Hat der Arbeitnehmer das vereinbarte Ziel für eine arbeitsleitungsbezogene Son-derzahlung in einem bestimmten Zeitraum erreicht, so wirken sich Arbeitsunfähig-keitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, die später wäh-rend dieses Zeitraums auftreten, nicht anspruchsmindernd aus; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine gesonderte Regelung über eine Kür-zungsmöglichkeit bei später auftretenden Fehlzeiten getroffen haben

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1936/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-30

Aktenzeichen: 18 Sa 1936/19

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0730.18SA1936.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Leitsätze

Hat der Arbeitnehmer das vereinbarte Ziel für eine arbeitsleitungsbezogene Son-derzahlung in einem bestimmten Zeitraum erreicht, so wirken sich Arbeitsunfähig-keitszeiten ohne Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, die später wäh-rend dieses Zeitraums auftreten, nicht anspruchsmindernd aus; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine gesonderte Regelung über eine Kür-zungsmöglichkeit bei später auftretenden Fehlzeiten getroffen haben

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 30.10.2019 – 2 Ca 312/09 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.006,25 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.760,00 € seit dem 01.01.2019 und auf weitere 246,25 € seit dem 02.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Beklagte zu 53 % und die Klägerin zu 47 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 56 % und die Klägerin zu 44 %.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, soweit sie verurteilt worden ist, eine Bonuszahlung i.H.v. 2.760,00 € brutto nebst Zinsen an die Klägerin zu leisten.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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