Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-06-09, 12 Sa 263/08

12 Sa 263/08Tribunal du travail9 juin 2009

Regest

1. Da die Eingruppierungsnormen des TV-Ärzte/VKA eine hierarchische Steigerung be-inhalten, muss die übertragene medizinische Verantwortung des Oberarztes über diejenige des Facharztes im Allgemeinen hinausgehen. Daher muss der Oberarzt in der Regel Verantwortung auch für fremdes ärztliches Tun tragen. 2. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Oberarzt die Verantwortung für die Tätigkeit eines approbierten Psychotherapeuten trägt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 263/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-09

Aktenzeichen: 12 Sa 263/08

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0609.12SA263.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: . § 16 TV-Ärzte/VKA

Leitsätze

  1. Da die Eingruppierungsnormen des TV-Ärzte/VKA eine hierarchische Steigerung be-inhalten, muss die übertragene medizinische Verantwortung des Oberarztes über diejenige des Facharztes im Allgemeinen hinausgehen. Daher muss der Oberarzt in der Regel Verantwortung auch für fremdes ärztliches Tun tragen.

  2. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Oberarzt die Verantwortung für die Tätigkeit eines approbierten Psychotherapeuten trägt.

Tenor

hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 09.06.2009

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Gerretz

sowie die ehrenamtliche Richterin Lusmöller und den ehrenamtlichen Richter Helsper

für Recht erkannt:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 17.01.2008 - 4 Ca 2096/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.04.2007 nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu vergüten.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

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