17 Sa 927/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-09, 17 Sa 927/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-10-09, 17 Sa 927/08
17 Sa 927/08Tribunal du travail9 oct. 2008
Regest
Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine zu besetzende Stelle nur befristet aus, muss der Bewerber im Rahmen der Konkurrentenklage darlegen, dass der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit ihm wirksam wäre, wenn der Arbeitgeber mit Konkurrenten in zulässiger Weise ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen könnte.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 927/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-09
Aktenzeichen: 17 Sa 927/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:1009.17SA927.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine zu besetzende Stelle nur befristet aus, muss der Bewerber im Rahmen der Konkurrentenklage darlegen, dass der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit ihm wirksam wäre, wenn der Arbeitgeber mit Konkurrenten in zulässiger Weise ein befristetes Arbeitsverhältnis eingehen könnte.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 22.04.2008 - 3 Ca 2169/07 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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