12 Sa 1677/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 12 Sa 1677/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-29, 12 Sa 1677/07
12 Sa 1677/07Tribunal du travail29 févr. 2008
Regest
Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1677/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: 12 Sa 1677/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0229.12SA1677.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund; Art. 3 GG
Leitsätze
Die Überleitungsbestimmung in § 6 Abs. 1, Abs. 2 TVÜ-Bund ist nicht wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz unwirksam, obwohl ihre Anwendung im Einzelfall dazu führen kann, dass ein (erst) nach einem dort genannten Stichtag mit einer höher bewerteten Tätigkeit betrauter Beschäftigter eine höhere Vergütung als ein vergleichbarer Beschäftigter erhält, dem diese Tätigkeit (bereits) vor dem Stichtag übertragen worden ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 07.08.2007 - 3 Ca 693/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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