Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-26, 10 Ta 693/07

10 Ta 693/07Tribunal du travail26 nov. 2007

Regest

Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 693/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-26

Aktenzeichen: 10 Ta 693/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1126.10TA693.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 37 Abs. 2 und 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2007 - 1 BV 14/07 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

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