Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-09, 19 Sa 880/06

19 Sa 880/06Tribunal du travail9 juin 2006

Regest

Der Arbeitnehmer hat gegen den Betriebserwerber einen im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durchsetzbaren vorläufigen Beschäftigungsanspruch, wenn - er im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren gegen den Betriebsveräußerer obsiegt und - er (wegen Unkenntnis über den Betriebsübergang) keine Möglichkeit hatte, den Beschäftigungsanspruch zeitgleich mit der arbeitsgerichtlichen Klärung der vor dem Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung durchzusetzen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 880/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-09

Aktenzeichen: 19 Sa 880/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0609.19SA880.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: §§ 935, 940 ZPO, § 613 a BGB

Leitsätze

Der Arbeitnehmer hat gegen den Betriebserwerber einen im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durchsetzbaren vorläufigen Beschäftigungsanspruch, wenn

  • er im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren gegen den Betriebsveräußerer obsiegt und

  • er (wegen Unkenntnis über den Betriebsübergang) keine Möglichkeit hatte, den

Beschäftigungsanspruch zeitgleich mit der arbeitsgerichtlichen Klärung der vor dem

Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung durchzusetzen.

Tenor

Parallelsache zu 18 Sa 879/06

verbunden mit Berichtigungsbeschluss vom 27.06.2006

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsge-richts Herford vom 04.04.2006 - 3 Ga 16/06 - abgeändert:

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens LAG Hamm 19 Sa 462/06 als Maschinenhelfer tatsächlich zu beschäftigten

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