Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-09, 1 Ta 72/06

1 Ta 72/06Tribunal du travail9 mai 2006

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 1 Ta 72/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 1 Ta 72/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0509.1TA72.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 5 KSchG; § 130 BGB; § 278 BGB; § 85 ZPO

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 22.12.2005 - 4 Ca 2861/05 - teilweise abgeändert.

Der Antrag der Klägerin auf nachträgliche Klagezulassung wird als unzulässig verworfen, soweit er sich auf eine per Einschreiben übermittelte Kündigung der Beklagten vom 29.07.2005 erstreckt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde (soweit sie sich auf die per Botin zugestellte Kündigung der Beklagten vom 29.07.2005 erstreckt) zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Wert des Beschwerdegegenstandes:

5.136,00 €

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