Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-21, 11 Sa 121/05

11 Sa 121/05Tribunal du travail21 juil. 2005

Regest

Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem an-deren Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 121/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-21

Aktenzeichen: 11 Sa 121/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0721.11SA121.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3; BAT SR 2y

Leitsätze

Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem an-deren Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.

Tenor

Die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 16.12.2004 - 1 Ca 1074/04 - wird auf Kosten des beklagten L3xxxx zurückgewiesen.

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