Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 Sa 2053/04

10 Sa 2053/04Tribunal du travail8 juil. 2005

Regest

führende Parallelsache Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 2053/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-08

Aktenzeichen: 10 Sa 2053/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0708.10SA2053.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 37 Abs. 2, 6, 40 BetrVG§ 611 BGB

Leitsätze

führende Parallelsache

Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.06.2004 - 1 Ca 605/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

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