10 Sa 2053/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 Sa 2053/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 Sa 2053/04
10 Sa 2053/04Tribunal du travail8 juil. 2005
Regest
führende Parallelsache Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 2053/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: 10 Sa 2053/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0708.10SA2053.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 37 Abs. 2, 6, 40 BetrVG§ 611 BGB
Leitsätze
führende Parallelsache
Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.06.2004 - 1 Ca 605/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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