8 Sa 62/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-09, 8 Sa 62/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-09, 8 Sa 62/05
8 Sa 62/05Tribunal du travail9 juin 2005
Regest
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Falle wiederholter Schlechtleistung (Unzuverlässigkeit bei Sicherheitsmontagen in der Automobilproduktion) zur Vermeidung einer Kündigung auf einen vertragsgerechten Arbeitsplatz mit geringerer Verantwortung um-zusetzen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 62/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 8 Sa 62/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0609.8SA62.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: KSchG § 1
Leitsätze
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Falle wiederholter Schlechtleistung (Unzuverlässigkeit bei Sicherheitsmontagen in der Automobilproduktion) zur Vermeidung einer Kündigung auf einen vertragsgerechten Arbeitsplatz mit geringerer Verantwortung um-zusetzen.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.11.2004 - 3 Ca 793/04 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.02.2004 nicht mit Ablauf des 31.07.2004 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfah-rens als Montagearbeiter weiterzubeschäfti-gen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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