6 Sa 621/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-10-12, 6 Sa 621/04
6 Sa 621/04Tribunal du travail12 oct. 2004
Regest
Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 621/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-12
Aktenzeichen: 6 Sa 621/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:1012.6SA621.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
Beruht die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem Auflösungsvertrag auf der Verursa-chung oder Ausnutzung eines Irrtums des Arbeitnehmers über den Inhalt seiner Zustim-mungserklärung, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass der Arbeitnehmer tatsäch-lich einem Auflösungsvertrag zustimmen wollte.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.03.2004 - 7 (4) Ca 844/03 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 28.02.2003 nicht beendet wurde, sondern fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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