Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-25, 14 Sa 1849/03

14 Sa 1849/03Tribunal du travail25 févr. 2004

Regest

Wird ein Dienstwagen vom Arbeitnehmer auch privat genutzt und insoweit nach der Listenpreismethode (1 %-Regelung) der Lohnsteuer unterworfen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber bezüglich aller den Pkw betreffenden (Unterhalts) Kosten, um eine individuelle Besteuerung des Privatnutzungsvorteils gegenüber dem Finanzamt zu erreichen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1849/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-25

Aktenzeichen: 14 Sa 1849/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0225.14SA1849.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Leitsätze

Wird ein Dienstwagen vom Arbeitnehmer auch privat genutzt und insoweit nach der

Listenpreismethode (1 %-Regelung) der Lohnsteuer unterworfen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Auskunft gegen den Arbeitgeber bezüglich aller den Pkw betreffenden (Unterhalts) Kosten, um eine individuelle Besteuerung des Privatnutzungsvorteils gegenüber dem Finanzamt zu erreichen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.09.2003 - 3 Ca 894/03 - wird kostenfällig zurückgewiesen.

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