Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-03, 19 Sa 567/03

19 Sa 567/03Tribunal du travail3 déc. 2003

Regest

Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärzt-liche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 567/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-03

Aktenzeichen: 19 Sa 567/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1203.19SA567.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 731 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 5 Abs. 1 EFZG

Leitsätze

Die Behandlungsbescheinigung einer Klinik erfüllt nicht die Anforderungen, die an eine ärzt-liche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG zu stellen sind.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.02.2003 - 1 Ca 1981/02 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Auf den weiteren Hilfsantrag hin ist dem Kläger die Vollstreckungsklausel zum Vergleich vom 19.04.2001 (Arbeitsgericht Paderborn - 1 Ca 1760/00 -) hinsichtlich eines Betrags von 1.022,58 EUR brutto zur Zwangsvollstreckung gegen die Beklagte zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.

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