16 Sa 1317/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-26, 16 Sa 1317/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-26, 16 Sa 1317/02
16 Sa 1317/02Tribunal du travail26 mai 2003
Regest
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1317/02 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-26
Aktenzeichen: 16 Sa 1317/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0526.16SA1317.02.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.
Tenor
hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
auf die mündliche Verhandlung vom 07.04.2003
durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hackmann
sowie die ehrenamtlichen Richter Ebeler und Hesse
f ü r Recht erkannt :
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.06.2002 - 3 Ca 3027/01 teilweise abgeändert:
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer besteht.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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