Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-05-26, 16 Sa 1317/02

16 Sa 1317/02Tribunal du travail26 mai 2003

Regest

Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1317/02 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-26

Aktenzeichen: 16 Sa 1317/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0526.16SA1317.02.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

Auch ohne Übernahme des Personals stellt die Fortführung eines Gefahrstofflagers einen Betriebsübergang dar, wenn die eingelagerte Ware weiterhin vorhanden ist und die Arbeits-organisation im Wesentlichen unverändert genutzt wird.

Tenor

hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 07.04.2003

durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hackmann

sowie die ehrenamtlichen Richter Ebeler und Hesse

f ü r Recht erkannt :

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.06.2002 - 3 Ca 3027/01 teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer besteht.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

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