Landesarbeitsgericht Hamm, 1994-02-08, 6 (10) Sa 895/92

6 (10) Sa 895/92Tribunal du travail8 févr. 1994

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 (10) Sa 895/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-08

Aktenzeichen: 6 (10) Sa 895/92

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1994:0208.6.10SA895.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 02.04.1992 - 3 Ca 525/91 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die Berechnung der dem Kläger zustehenden Anwartschaft auf Altersrente neu vorzunehmen mit der Maßgabe, daß ihr ein pensionsfähiges Bruttoeinkommen von monatlich 7.737,65 DM zugrunde zu legen ist.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Anschlußberufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10.

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