Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2025-01-24, 7 SLa 562/24

7 SLa 562/24Tribunal du travail24 janv. 2025

Regest

Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des vollständigen Jahresurlaubs im Austrittsjahr; der Urlaub entsteht für sie nur gequotelt und ist nur in diesem Rahmen abzugelten. Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 SLa 562/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-24

Aktenzeichen: 7 SLa 562/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2025:0124.7SLA562.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Normen: §§ 5, 10 EUW; §§ 1, 5, 7 Abs. 4 BUrlG; § 144 Abs. 1 SGB VII

Leitsätze

Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des vollständigen Jahresurlaubs im Austrittsjahr; der Urlaub entsteht für sie nur gequotelt und ist nur in diesem Rahmen abzugelten.

Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.

Tenor

    1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.08.2024 – 6 Ca 960/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Die Revision wird zugelassen.

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