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10 SLa 281/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-08-23, 10 SLa 281/24
10 SLa 281/24Tribunal du travail23 août 2024
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung (weitgehende Parallelität zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2024 - 8 SLa 174/24).
Entscheidungsdatum: 2024-08-23
Aktenzeichen: 10 SLa 281/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0823.10SLA281.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung (weitgehende Parallelität zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2024 - 8 SLa 174/24).
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.03.2024 - 3 Ca 912/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 3.000,00 zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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