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4 SLa 145/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-06-26, 4 SLa 145/24
4 SLa 145/24Tribunal du travail26 juin 2024
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 4 SLa 145/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0626.4SLA145.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1 305c Abs. 2 BGB
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.02.2024 - Az.: 1 Ca 1105/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.221,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.02.2024 aus 2.058,62 € und seit 01.03.2024 aus weiteren 162,91 € zu zahlen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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